Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind
Lea (22) studiert Psychologie und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 3195,42 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich | 672,21 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 200,50 € |
- Kirchensteuer | 0,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 2239,37 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 2916,67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich | 612,00 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2019, Steuerklasse V) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 699,00 € |
- Kirchensteuer | 62,91 € |
- Solidaritätszuschlag | 38,54 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 1420,98 € |
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | |
Vater | 2239,37 € |
Mutter | 1420,98 € |
3360,35 € | |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 2415,00 € |
Grundfreibetrag für denBruder Finn: | 730,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 515,35 € |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für den Bruder Finn) | 283,44 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 231,91 € |
Bedarfssatz Lea: | |
Grundbedarf Studentin | 452,00 € |
auswärts wohnend | 360,00 € |
Kinderbetreuungszuschlag | 160,00 € |
972,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 231,91 € |
Förderungsbetrag | 740,09 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 740,00 € |
Lea erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 740 Euro, davon sind 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 580 Euro erhält Lea jeweils 290 Euro als Zuschuss und Darlehen.
Zu dem Zuschussbetrag von 290 Euro ist der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Lea insgesamt 450 Euro als Zuschussbetrag und 290 Euro als zinsloses Darlehen erhält.